Einjährige Landwirtschaftliche Berufsschule in Vollzeitform (Grundstufe) - LS

zuletzt aktualisiert am 22.12.2025
Ziel
Der erfolgreiche Besuch der einjährigen landwirtschaftlichen Berufsschule in Vollzeitform (Grundstufe) wird auf der Grundlage der Anrechnungsverordnung Landwirtschaft als erstes Ausbildungsjahr des Ausbildungsberufs Landwirt/Landwirtin (sowie Fachkraft Agrarservice) angerechnet. Im Gegensatz zum zweiten und dritten Ausbildungsjahr handelt es sich um eine Vollzeitschule. Ein Ausbildungsvertrag mit einem landwirtschaftlichen Betrieb wird noch nicht abgeschlossen.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Einjährigen Landwirtschaftlichen Berufsschule in Vollzeitform (Grundstufe) ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachstufe der Ausbildung als Landwirt*in.
Dauer der Ausbildung
1 Jahr
An vier Wochentagen wird theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule erteilt, die Fachpraxis findet an einem Unterrichtstag auf dem Hof eines Landwirts statt.
Organisation
- 4 Tage pro Woche Schulunterricht (Theorie, Werkstatt Holz/Metall)
- 1 Tag pro Woche fachpraktischer Unterricht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb
Besonderheiten
- Enge Verzahnung zwischen Theorieunterricht und Praxis mit regelmäßigen Feldtagen (z. B. zu den Themen Boden, Ackerbau, Grünland und Precision-Farming)
- Fachpraxisunterricht (Grundstufe) sowohl auf ökologisch als auch konventionell wirtschaftenden Betrieben mit den Betriebszweigen (Ackerbau, Feldfutterbau, Grünland, Milchvieh, Mutterkuhhaltung, Geflügelhaltung, Biogas…)
- Enge Kooperation mit der Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg und der Versuchsstation Ihinger Hof (Universität Hohenheim) in Renningen
Aufnahmevoraussetzungen
- Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (i. d. R. Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife, Ausnahmen sind möglich)
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem landwirtschaftlichen Betrieb ist für das erste Jahr noch nicht erforderlich.
- Hinweis: Schüler mit Abitur oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sind vom Besuch der Grundstufe befreit.
Bewerbung
Die Bewerbungen für das kommende Schuljahr müssen bis zum 1. März bei der Schule eingegangen sein. Später eingegangene Bewerbungen können nur im Rahmen noch freier Schulplätze berücksichtigt werden.
Die unter „Aufnahmevoraussetzungen“ genannten Abschlusszeugnisse sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen können im Falle einer Nichtzulassung nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung das Porto für einen schweren Brief beigelegt wurde.
Sie bewerben sich mit folgenden Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Anmeldeformular
- Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9 der Haupt- oder Werkrealschule oder eine beglaubigte Kopie des Haupt-, bzw. Werkrealschulabschlusszeugnisses oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
| Stundentafel | |||
| Wochenstunden | |||
| 1 | Pflichtbereich | ||
| 1.1 | Allgemeinbildender Lernbereich | ||
| Religionslehre | 1 | ||
| Deutsch | 1 | ||
| Gemeinschaftskunde | 1 | ||
| Wirtschaftslehre | 3 | ||
| Sport | 1 | ||
| 1.2 | Fachtheoretischer Lernbereich | ||
| Pflanzenproduktion | 4+1* | ||
| Tierproduktion | 3 | ||
| 1.3 | Fachpraktischer Unterricht | ||
| Praktische Fachkunde | 10+2* | ||
| Fachpraxis | 8 | ||
| 2 | Wahlpflichtfächer | 3+1* | |
| * Vorholen von Stoff der Fachstufen | |||

