Scora
    

Hausordnung

Ich gehe sorgfältig mit den mir zur Verfügung gestellten Materialien und technischen Geräten um und achte auf die schulische Einrichtung. Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände.
Das Schulgebäude ist ein Ort des Austausches und gemeinsamen Lernens. Ich passe meine Lautstärke entsprechend an.
Elektrische Geräte, die nicht Eigentum der Schule sind, dürfen nicht betrieben werden.
Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters.
Bei der Nutzung von digitalen Endgeräten im Unterricht halte ich mich an die schulische Netiquette.

Die Nutzung privater Handys während des Unterrichts ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt.
Die Lehrkraft hat das Recht Handys und andere digitale Geräte einzusammeln und bis maximal zum Ende des Schultages einzubehalten.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten, dies gilt auch für das Schulgelände der anderen Längenholz-Schulen.
Für volljährige Schülerinnen und Schüler ist das Rauchen lediglich außerhalb des Schulgeländes gestattet (siehe aushängenden Lageplan). Zigarettenkippen entsorge ich ordnungsgemäß.

Ich komme pünktlich zum Unterricht und habe alle notwendigen Materialien dabei.
(Bei häufiger Unpünktlichkeit kann das im Zeugnis vermerkt werden.)

Wenn ich krank bin oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht kommen kann, melde ich mich unverzüglich mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich ab und gebe dabei den Grund für meine Abwesenheit an. Diese Entschuldigung muss spätestens am zweiten Fehltag erfolgen. Bei Minderjährigen entschuldigt eine/r der Erziehungsberechtigten die Schülerin/ den Schüler.
(Häufige Fehlzeiten können zur Folge haben, dass mir eine Attestpflicht für Fehlzeiten auferlegt wird. Häufige Fehlzeiten können im Zeugnis vermerkt werden.)
Ich hole die Unterrichtsinhalte, die ich versäumt habe, selbstständig nach.

Eine Beurlaubung beantrage ich nur in begründeten Ausnahmefällen schriftlich und frühzeitig bei der Klassenlehrkraft.
(Bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenlehrkraft, in allen übrigen Fällen die Schulleitung).
Die Grundlage dieser Regeln ist das Schulgesetz.